von Team Familie, Senioren & Gesellschaft
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10. Januar 2025
Die Altersstruktur der deutschen Bevölkerung und damit auch die in den Gemeinden befindet sich im Wandel. Die geburtenstarken Jahrgänge kommen in den dritten Lebensabschnitt. Während heute in Bayern nur jeder fünfte Mensch 60 Jahre oder älter ist, wird Mitte des 21. Jahrhunderts gut ein Drittel der bayerischen Bevölkerung dieser Altersgruppe angehören. Die Menschen haben somit länger Zeit, den dritten Lebensabschnitt zu nutzen und auch zu genießen (Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales). Dies stellt auch Gemeinden wie Schwabhausen vor Herausforderungen. Optimal wäre es, wenn innerhalb der Gemeinde mittelfristig ein „Seniorenpolitisches Gesamtkonzept“ erstellt wird oder – sofern es ein solches Konzept auf Kreisebene gibt – dieses in die Gemeindestrukturen übernommen und umgesetzt wird. Vorab muss eine Bestands- und Bedarfsanalyse erfolgen. Dies erfordert Zeit und ergibt dann eine mittel- und langfristige Perspektive. Kurzfristig werden wir aber bereits einzelne Bedarfe in bestimmten Handlungsfeldern ermitteln und mit Angeboten hinterlegen, die dann später Zug um Zug in das Gesamtkonzept integriert werden. Im Rahmen einer Bestandsanalyse werden wir in Schwabhausen mit Beginn einer neuen Amtsperiode des Gemeinderates bereits vorhandende Institutionen und Angebote für Seniorinnen und Senioren umfassend erheben und nach ihrer Bedarfssituation untersuchen. Die einzelnen Angebote und die dafür Verantwortlichen werden vernetzt, damit künftig alle „an einem Strang“ ziehen um Ressourcen zu bündeln. Dies kann effektiv und effizient nur durch Einsatz einer professionellen Koordinierungsstelle erfolgen, die auch personell ausgestattet wird und sich der herausfordernden Aufgabe gezielt und ausgestattet mit den notwendigen Ressourcen, widmen kann. Der Einsatz einer solchen Stelle ist Basis und Voraussetzung für die Nutzung bereits vorhandener umfangreicher Fördermöglichkeiten für Gemeinden – auch in finanzieller Hinsicht. Die Koordinierungsstelle wird dabei auch eine intergenerative Anlaufstelle sein, die im Zuge der seniorenpolitischen Arbeit auch alle Generationen in der Gemeinde einbindet. Nur so kann langfristig eine „Gesamtkonzept“ umgesetzt und gelebt werden. Andere Gemeinden machen uns das bereits vor. Mittel und langfristige Maßnahmen betreffen Bauvorhaben, die Wohnformen für Senior*Innen beinhalten, wie z.B. der Bau eines Seniorenheimes mit Vorzugsbelegung oder etwa ein Bürgerhaus, das – multifunktional - auch als Begegnungsstätte für unsere Seniorinnen und Senioren Verwendung finden kann. Dies muss sich neben anderen infrastrukturellen Themen in z.B. der integrierten Orts- und Entwicklungsplanung wiederfinden. Um den Individuellen Lebensplan von Familien in unserer Gesellschaft Rechnung zu tragen und Angehörigen z.B. von Pflegebedürftigen zu entlasten oder die Möglichkeit zu geben Ihren Beruf auszuüben (was stellenweise existenziell ist) soll die Einrichtung einer Tagespflegeeinrichtung verfolgt werden. Im Rahmen von kurzfristigen Maßnahmen will die Unabhängige Bürgervereinigung 85247 bedarfsgerechte Wohnformen umsetzten, die einen Verbleib im eigenen Zuhause ermöglichen. Bürgerinnen und Bürger wollen möglichst lange ein selbstbestimmtes Leben in gewohnter Umgebung führen. Dies ist von vielen Faktoren abhängig. Selbst wenn nahe Angehörige in unmittelbarer Umgebung vorhanden sind gelingt es nicht immer, alle Bedarfe zu decken bzw. wollen Seniorinnen und Senioren ihre Angehörigen nicht zu sehr belasten. Hier können unterstützende Maßnahmen insbesondere auch die Umsetzung besonderer Wohnformen und Wohnkonzepte den Bedarf decken. Die Möglichkeiten sind vielfältig. In intergenerativer Zusammenarbeit – also unter Einbindnung aller Generationen – können möglichst bedarfsgerechte Formen ermittelt und umgesetzt werden. Auch vorhandene Institutionen und Strukturen müssen dabei eingebunden und ggf. gestärkt, unterstützt und ausgebaut werden (z.B. vorhandene Nachbarschaftshilfe, Seniorenbeauftragte, Frauenbund etc.). die großen Herausforderungen der nächsten Jahre und Jahrzehnte dürfen aber nicht alleine auf ehrenamtliche Engagierte abgewälzt werden. Auszugehen ist dabei davon, dass noch keine oder keine erhebliche Pflegebedürftigkeit vorliegt, die stationäre Pflege oder intensive ambulante Pflege erfordern. Die Möglichkeiten sind hier vielfältig: Von bürgerschaftlich organisierten Nachbarschaftshilfen, betreutem Wohnen zu Hause, generationenübergreifendem Wohnen bis hin zu Seniorenhaus- oder -wohngemeinschaften, sog. Seniorengenossenschaften, Wohnen für Hilfe oder sogar kompletten Quartierskonzepten. Nahezu alle Formen können bei professioneller Planung finanziell gefördert werden oder mit einer Anschubfinanzierung unterstützt werden. Ziel einer Bedarfsanalyse, die kurzfristig angestoßen werden soll, muss es sein, die für Schwabhausen umzusetzenden Varianten unter Beteiligung aller „Betroffenen“ zu ermitteln und dann zielorientiert anzugehen, für eine gute „ZUKUNFT SCHWABHAUSEN“.